Allgemeine Geschäftsbedingungen der OSA Online Service Agentur GmbH
1. Anwendungsbereich
- OSA Online Service Agentur GmbH – nachfolgend „OSA“ erbringt Dienstleistungen – nachfolgend auch „Produkt“ bzw. „Produkte“ genannt. Solche sind insbesondere die Erstellung und vor allem die Aktualisierung von Internetauftritten. Zum jetzigen Zeitpunkt bietet die OSA folgende Produkte an:
Erstellung von Firmenwebseiten, Landingpages, Social Media Produkten (Google & Facebook Firmeneintrag) - Erstellung eines modernen Internet-Auftritts, suchmaschinenoptimierter Fachtexte für Webseiten, verschiedene Webseiten-Service-Leistungen und verschiedene Social-Media-Service-Leistungen.
Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge im Anwendungsbereich dieser AGB mit demselben Kunden, ohne dass die OSA in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Über Änderungen der AGB wird die OSA den Kunden in diesem Fall Informieren. Die AGB der OSA gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern die OSA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die OSA in Kenntnis der AGB des Kunden die Dienstleistungen vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsabschluss
- Der Umfang Ihrer gebuchten Leistung und der Inhalt, ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag, basierend auf dem jeweils aktuellen Angebot (Leistungsbeschreibung) iIrer gebuchten Leistung. Sollte es abweichende Vereinbarungen geben, bedürfen diese stets unserer schriftlichen Bestätigung per Fax oder Brief (per Email wäre ausreichend).
- Alle Angebote welche die OSA zusendet, sind grundsätzlich unverbindlich. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn die OSA die Bestellung eines Kunden annimmt. Dies erfolgt schriftlich per Brief wie auch Fax und Email oder auch per Unterschrift in einem persönlichen Gespräch oder per Voicemail.
3. Leistungsbeschreibung der OSA
3.1. Auftrag
Die vertraglich vereinbarten Leistungen, die der Kunde auswählt, richten sich nach dem Umfang und der Leistung, die die OSA für den Kunden gezielt umsetzt Die Produkte sind nachfolgend auf der Webseite der OSA beispielhaft dargestellt. Die OSA schuldet dem Kunden bei der Leistungserbringung keine bestimmten Zugriffszahlen in den verschiedensten Suchmaschinen, auch keine bestimmte Auffindbarkeit auf einer Platzierung bei den Suchmaschinen oder einen generellen wirtschaftlichen Erfolg durch den Kauf der Webseite oder eines Social Media Produktes.
3.2. Registrierung & Einrichtung und Verwaltung
Die OSA übernimmt sowohl die Registrierung wie auch die Einrichtung und Verwaltung des Produktes oder die Übernahme bestehender vertraglich festgelegter Domains wie auch E-Mail-Adressen, das Konto sowie den Speicherplatz. Bei den Social Media Produkten gehören die Registrierung bei Facebook oder Google bzw. ggf. Die Übernahme bestehender Seiten dazu. Die OSA arbeitet ausschließlich im Namen und im Auftrag des Kunden.
3.3. Verlinkungen & Eintragungen
Die OSA wird Verlinkungen oder Eintragungen der Webseite als kostenlose Unternehmenspräsentationen in den Social Media Produkten oder auf andere gekaufte Webseiten/Landingpage vornehmen. Dieses geschieht ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Auftrages und unterliegt der Verantwortung des Kunden.
3.4. Kooperationspartner & Dienstleister
Die OSA arbeitet auch mit Kooperationspartnern oder externen Dienstleistern Die OSA ist dazu berechtigt, sich bei der Erbringung der Leistungen diese Unterstützung einzuholen.
4. Mitwirken des Auftraggebers (Kunden)
4.1. Mitwirkungspflicht & Projektplan
Die OSA, benötigt die ordnungsgemäße und umfassende Zusammenarbeit mit dem Kunden. Nur dadurch kann eine erfolgreiche Erarbeitung der Leistung erfolgen. Die Mitwirkungspflicht ergibt sich aus unseren vertraglichen Vereinbarungen, zudem aus dem Erstgespräch mit dem Kunden. Kann die OSA ihre Leistungspflichten gegenüber dem Kunden nicht erfüllen, ruhen diese bis auf weiteres, solange der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Kosten, die unserem Unternehmen aus der Nichterfüllung der Verpflichtung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
4.2. Daten Abgabe, Endscheidung und Besprechungen
Die OSA benötigt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss die einzubindenden Inhalte des Kunden für die Erbringung der Leistung. Diese Informationen sind kostenlos, vollständig und mängelfrei an uns weiterzuleiten. Insbesondere werden alle Dateien frei von Computerviren zur Verfügung gestellt. Die Herstellung – Bereitstellung – dieser Informationen unterliegt allein der Verantwortung des Kunden. Die OSA wird die Informationen darauf hin nicht prüfen, und ist dazu nicht verpflichtet, ob sie sich für die Webseite und die verfolgten Zwecke eignen. Der Kunde wird informiert, wie und in welcher Form er die Bereitstellung der Daten und Inhalte zu erbringen hat. Die OSA bittet den Kunden unaufgefordert sämtliche Daten zu Verfügung zu stellen. Immer in der jeweils aktuellen Form, entsprechend den Vorschriften über Impressumpflicht und des Datenschutzes. Die veröffentlichten Pflichtangaben wie auch rechtliche Inhalte, insbesondere eigene AGB des Kunden hat dieser, soweit gewünscht, selbständig anzufertigen und der OSA zu Verfügung zu stellen. Der Kunde sollte einen sachkundigen Mitarbeiter zur Mitwirkung abstellen, der bevollmächtigt ist, die notwendigen Endscheidungen zu treffen, soweit Testläufe oder Abnahmetest wie Präsentationen oder Besprechungen zweckmäßig und notwendig sind.
4.3. sorgfältige Prüfung
Der Kunde sollte eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen, wenn die OSA dem Kunden Vorschläge, z.B. Entwürfe wie auch Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt. Insbesondere bei Freigaben und der Fortführung der begonnenen Arbeit ist es erforderlich, dass der OSA Beanstandungen und Änderungswünsche unverzüglich mitgeteilt werden bzw. die Freigabe des Produktes erteilt wird.
4.4. Inhalte
Die OSA wird die Einbindung von Inhalten des Kunden ablehnen, wenn diese Inhalte offensichtlich gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstoßen oder sittenwidrig wie auch herabsetzend oder verletzend sind oder den Interessen der OSA zuwiderlaufen. Zudem erfolgt eine Ablehnung einer Einbindung, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar ist.
4.5. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Kunde stellt die OSA von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung der guten Sitten, fremder Rechte oder durch den Verstoß gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere strafrechtlicher Vorschriften, durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, vom Kunden ausgewählter Domainnamen sowie auch der Nutzung seiner E-Mail Konten und deren Inhalte gegen die OSA geltend gemacht werden.
4.6. Sicherungskopien
Die Sicherung und Archivierung des Contents (Texte) erfolgt durch den Kunden. Er ist für die gesamte Webseite selbst verantwortlich, einschließlich der Anfertigung von Sicherungskopien der gelieferten Dateien. Das gilt auch für alle anderen gelieferten Dokumente z.B. Bilder, Logo usw.
5. Vertragserfüllung
5.1. Prüfung und Abnahme / Geringfügige Mängel
Wenn und soweit im Auftrag Abnahmen vereinbart sind gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen.
Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass OSA dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt. Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen. Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so wird wie folgt verfahren. Der Kunde übergibt OSA eine Auflistung und Beschreibung aller Abnahme hindernden Mängel. OSA beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mängelfreie und abnahmefähige Leistung bereit. Der Kunde prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können. Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch OSA. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen. Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch OSA zu erklären.
5.2. Schadenersatz bei Kündigung
Die OSA stellt dem Kunden beim Fall der Kündigung einen Schadenersatz in Höhe von 70% der vertraglich vereinbarten Vergütung in Rechnung. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis eines geringeren entstandenen Schadens bzw. Nichtentstehens eines Schadens gestattet.
6. Nutzungsrechte
6.1. Copyright, Nutzungsrecht
Das Copyright für von OSA erstellte Webseiten liegt bei OSA. Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von OSA weder verändert, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. OSA überträgt dem Kunden nach vollständiger Vergütung das Nutzungsrecht an den erstellten Webseiten. Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben im Besitz von OSA. OSA behält sich deren weitere Verwendung vor. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. Das Nutzungsrecht an den erstellten Produkten (Webseiten, Landingpage, weitere Unterseiten usw., liegen beim Kunden, wenn dieser vollständig bezahlt hat.
6.3. Referenzprodukte
Der OSA wird gestattet, dass sämtliche von der OSA erstellten Produkte des Kunden zu Marketing- oder vertrieblichen Zwecken oder als Referenzprodukte auf der Webseite der OSA dargestellt werden.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1. Vertragspflichten
Die Haftung der OSA ist wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. In den Falle leicht fahrlässiger Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten auch durch gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag, welcher der Höhe nach der im betreffenden Kalenderjahr entrichteten Vergütung entspricht. Die OSA haftet jedoch unbeschränkt für schuldhaft an gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden des Kunden an Leib, Leben und Gesundheit, sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.
7.2. Schadenersatzansprüche
Die OSA haftet nicht für Vermögensschäden, mittelbare oder Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Produktionsausfall, entgangene Nutzungen. Die Haftung für den Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Datensicherungen eingetreten wäre. Andere oder weitergehende, als die in diesen Vertrag ausdrücklich genannten Schadenersatzanspräche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Schadensersatzansprüche gegen die OSA sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten der OSA selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die OSA zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
7.3. Informationen Vollständigkeit und Richtigkeit
Die OSA ist nicht verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erhaltenen Informationen. Die OSA ist niemals verpflichtet, diese Informationen dahingehend zu überprüfen und leistet insoweit weder eine Gewähr noch ist sie hierfür haftbar.
7.4. Mängel
Die OSA ist bei Mängeln die offensichtlich sind, sofort und unverzüglich schriftlich in einer möglichst detaillierten Beschreibung des Mangels in Kenntnis zu setzen.
7.5. Gewährleistungsanspruch Verjährung
Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Webseite. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn OSA grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von OSA zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von OSA nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Ansprüche von OSA auf Vergütung verjähren in zwei Jahren.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1.Vorauszahlung
Die aktuellen Preise der OSA sind die Basis für die Erbringung der Leistungen. Sämtliche Produkte wie Webseiten und Social Media Profile, sind im Voraus zu bezahlen, außer die OSA vereinbart mit dem Kunden eine Ratenzahlung vor der Auftragsbestätigung.
8.2. Rechnungsbeträge & Fälligkeit
Soweit es nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung binnen 14 Tagen zu begleichen. Bei einer Sofort-Überweisung erhält der Kunde 2% Rabatt gutgeschrieben. Sollte der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug kommen, ist die OSA berechtigt, die restliche offene Forderung für die jeweilige Mindestlaufzeit vereinbarte Vergütung auf einmal in Rechnung zu stellen zzgl. der Verzugszinsen.
8.3. Gegenforderung von Ansprüchen
Für einen Kunden ist eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
9. Vertragslaufzeiten und Kündigung
9.1. automatische Beendigung nach einem Jahr
Bei Abschluss eines 12-Monats -Service endet dieser automatisch, es bedarf keiner Kündigung.
9.2. monatliche Zahlung & Kündigung zum Monatsende
Bei Abschluss eines monatlichen Service, läuft dieser auf unbestimmte Zeit. Dieser Service kann durch den Kunden jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen.
9.3. Beantragung der vorzeitigen Löschung einer Domain
Beauftragt ein Kunde die OSA mit der Löschung seiner Domain, kann die Löschung einvernehmlich bereits auch vorzeitig vor dessen Beendigung des Vertrages ausgeführt werden.
10. Datenschutz und Datennutzung (Vertraulichkeit)
10.1. Speicherung der Daten
Die Daten eines Kunden dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert werden. Dies gilt insbesondere für die Erreichung der Vertragsziele, sowie für den gebuchten Service oder die Produkterstellung durch die OSA.
10.2. Auswertung der erstellten Produkte
Die OSA hat die Berechtigung Auswertungen der erstellten Webseiten-Produkte und Social Media Produkte des Kunden durchzuführen. Die Auswertung der Produkte erfolgt zum Zweck der Verbesserung der Leistungen. Wünscht der Kunde diesen Service nicht, kann er seine Einwilligung jederzeit gegenüber der OSA widerrufen.
10.3. Kontaktaufnahme mit dem Kunden
Die OSA ist berechtigt, sowohl schriftlich per Post, Telefax und auch per E-Mail und vor allem telefonisch den Kunden zu kontaktieren.
10.4. ausdrückliche Einwilligung
Die Nutzung der Daten eines Kunden findet immer nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden aufgrund der zwingenden gesetzlichen Regelungen statt.
10.5. Zustimmungen des Kunden
Jeder Kunde hat jederzeit die Möglichkeit seine gegebene Zustimmung zur Datennutzung und Erhebung wie auch die Speicherung der personenbezogenen Daten durch die OSA zu widerrufen. Der Kundenwiderruf kann schriftlich, auch per E-Mail erfolgen. Die E-Mail-Adresse ist info@osa-essen.de. Die OSA weist den Kunden darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls die vertraglich vereinbarten Bestandteile der Leistungen nicht vertragsgerecht umgesetzt werden können, ohne dass diese die Vergütungspflicht eines Kunden berühren. Es steht dem Kunden jedoch immer frei, seinen Vertrag gem. Ziff. 9.1 und/oder 9.2. zu kündigen.
11. Vertragsanpassungen
11.1. Änderungen am Vertrag
Jede Änderung am Vertrag bzw., an den AGB gilt als genehmigt, wenn der Kunde sich nicht innerhalb eines Monats nach der neuen Ankündigung der Änderung schriftlich mit einem Widerspruch der Verträge an die OSA wendet. Auf diese Frist und ihre Folgen wird in der Mitteilung der OSA, besonders hingewiesen. Dieses Vorgehen gilt nicht, sollten die Änderungen auf einer zwingenden gesetzlichen Regelung basieren. Diese werden immer wirksam und dies unmittelbar.
12. Sonstiges
12.1
Der Vertrag bleibt im Übrigen gleichwohl wirksam, sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein. Die OSA wie auch der Kunde verpflichten sich dazu, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den Vertrag und seine verfolgten wirtschaftlichen Zwecke erfüllt oder am nächsten kommen. Dieses gilt entsprechend im Falle nicht beabsichtigter Regelungslücken.
12.2
Für alle Verträge der OSA gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
12.3
Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der OSA Online Service Agentur GmbH.
Stand April 2018